Wenn Sie vorhaben, einen Job im Ausland anzunehmen, könnten die vom Arbeitgeber gesponserten Arbeitsvisa etwas sein, das Sie interessiert.
Mit diesen Visa können Sie unter der Schirmherrschaft eines Arbeitgebers in einem fremden Land leben und arbeiten.
Die Beantragung eines solchen Visums umfasst mehrere Schritte, beginnt aber in der Regel mit einem Jobangebot eines Arbeitgebers.
Hier auf der Checkliste Visum informieren wir Sie über die Grundlagen dieser Art von Visum, einschließlich des Antragsverfahrens und des Übergangs zu einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung.
Auf diese Weise wissen Sie, was Sie tun müssen, wenn Sie die Möglichkeit erhalten, im Ausland zu arbeiten.
Was ist ein vom Arbeitgeber gesponsertes Arbeitsvisum?
Vom Arbeitgeber gesponserte Arbeitsvisa ermöglichen es Unternehmen, ausländische Arbeitskräfte in ihr Land zu holen, um bestimmte Arbeiten auszuführen.
Das Verfahren beginnt damit, dass der Arbeitgeber dem ausländischen Arbeitnehmer ein Stellenangebot unterbreitet.
Danach muss der Arbeitgeber die Erlaubnis für das Sponsoring des Arbeitnehmers beantragen und nachweisen, dass es keine einheimischen Arbeitnehmer gibt, die die Arbeit erledigen können.
Wenn die Genehmigung erteilt wurde, kann der Arbeitnehmer den Antrag auf ein Visum stellen.
Das Visum ist in mehreren Ländern üblich und wird meist für qualifizierte Tätigkeiten verwendet.
Es gibt bestimmte Bedingungen, die ein Arbeitnehmer erfüllen muss, um das Visum zu erhalten.
Zunächst einmal sollte er oder sie die spezifischen Qualifikationen für die angebotene Stelle erfüllen, z. B. einen bestimmten Bildungsabschluss oder einschlägige Erfahrung.
Außerdem werden Sie unter der Schirmherrschaft Ihres Arbeitgebers stehen.
Wenn Sie also jemals den Arbeitsplatz wechseln, müssen Sie ein neues Visum beantragen.
In einigen Ländern können Inhaber eines vom Arbeitgeber gesponserten Visums eine Daueraufenthaltsgenehmigung beantragen.
Sie müssen jedoch bestimmte Bedingungen erfüllen.
Die Zulassungsbedingungen sind von Land zu Land unterschiedlich.
Denken Sie daran, dass sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer verpflichtet sind, die rechtlichen Voraussetzungen für die Genehmigung dieses Visums einzuhalten.
Länder, die vom Arbeitgeber gesponserte Arbeitsvisa anbieten
Hier sind einige Länder, von denen bekannt ist, dass sie vom Arbeitgeber gesponserte Arbeitsvisa anbieten:
Vereinigte Staaten
In den USA ermöglichen arbeitgebergesponserte Arbeitsvisa den Unternehmen, Ausländer für bestimmte Stellen einzustellen.
Voraussetzung ist ein Stellenangebot des Arbeitgebers und die Einreichung einer Petition bei der USCIS (US Citizenship and Immigration Services).
Zu den gängigsten Kategorien dieser Visumkategorie gehören H-1B für Fachkräfte und L-1 für Firmenversetzungen.
Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass der Arbeitnehmer über die für eine bestimmte Stelle erforderlichen Fähigkeiten verfügt und dass er keine qualifizierten US-Arbeitnehmer finden konnte, die die entsprechenden Stellen besetzen.
Sobald der Antrag des Arbeitgebers genehmigt ist, kann der ausländische Arbeitnehmer das Visum bei einem US-Konsulat beantragen.
Sobald das Visum genehmigt ist, können sie in die Vereinigten Staaten kommen und dort für einen bestimmten Zeitraum, in der Regel drei Jahre, arbeiten.
Vereinigtes Königreich
Das Vereinigte Königreich ist ein weiteres Land, das vom Arbeitgeber gesponserte Arbeitsvisa anbietet.
Auf diese Weise können in Großbritannien ansässige Unternehmen qualifizierte Arbeitskräfte in das Land holen, um bestimmte Aufgaben zu erfüllen.
Die gängigste Form ist das Facharbeitervisum (Skilled Worker Visa).
Ein Arbeitgeber muss eine Lizenz haben, um einen ausländischen Arbeitnehmer zu sponsern.
Außerdem muss der ausländische Arbeitnehmer zunächst ein Stellenangebot von seinem Arbeitgeber erhalten, bevor er das Visum beantragen kann.
Der britische Arbeitgeber muss das Sponsoring beantragen.
In der Zwischenzeit ist es der ausländische Arbeitnehmer, der das Visum beantragen muss.
Sowohl der Arbeitgeber als auch der ausländische Arbeitnehmer müssen bestimmte Bedingungen erfüllen.
Sobald das Visum genehmigt ist, kann der ausländische Arbeitnehmer nach Großbritannien reisen und dort leben und arbeiten.
Normalerweise gilt es für bis zu fünf Jahre, mit der Möglichkeit einer Verlängerung.
Der ausländische Arbeitnehmer hat auch die Möglichkeit, eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung für das Vereinigte Königreich zu beantragen.
Kanada
Kanada erlaubt es Unternehmen auch, ausländische Arbeitskräfte über die vom Arbeitgeber gesponserten Arbeitsvisa einzustellen.
Die Arbeitgeber müssen zunächst eine Arbeitsmarktverträglichkeitsprüfung (Labour Market Impact Assessment, LMIA) einholen, um nachzuweisen, dass die Stelle nicht mit einem Kanadier besetzt werden kann.
Erst dann kann der Arbeitnehmer auf der Grundlage des Stellenangebots eine Arbeitserlaubnis beantragen.
Das kanadische Temporary Foreign Worker Program ermöglicht es Arbeitgebern, ausländische Arbeitskräfte zur vorübergehenden Beschäftigung ins Land zu holen.
Dieses Programm ist in Branchen anwendbar, in denen ein Arbeitskräftemangel herrscht.
Sobald die Arbeitserlaubnis erteilt ist, kann der Arbeitnehmer vorübergehend in Kanada leben und arbeiten, wobei je nach Arbeitgeber die Möglichkeit besteht, die Erlaubnis zu verlängern.
Australien
In Australien können Unternehmen ausländische Arbeitnehmer über das TSS-Visum (Temporary Skill Shortage) einstellen.
Mit diesem Visum können ausländische Arbeitnehmer Stellen besetzen, für die keine qualifizierten einheimischen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Das Visum ist je nach Art der Tätigkeit kurz- und mittelfristig erhältlich.
Darüber hinaus muss der Arbeitgeber als Sponsor zugelassen sein und den Arbeitnehmer für eine bestimmte Stelle nominieren.
Erst dann kann der ausländische Arbeitnehmer das Visum beantragen.
Mit diesem Visum kann der Arbeitnehmer bis zu vier Jahre in Australien bleiben, mit der Option, es zu verlängern und eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen.
Antragsverfahren für vom Arbeitgeber gesponserte Visa
Dies sind die üblichen Schritte für die Beantragung eines vom Arbeitgeber gesponserten Visums, die im Allgemeinen für die meisten Länder gelten, die diese Art von Visum anbieten:
1. Stellenangebot
Der erste Schritt, um ein vom Arbeitgeber gesponsertes Visum zu erhalten, ist die Annahme eines Stellenangebots von dem Unternehmen, bei dem Sie die Stelle antreten möchten.
2. Arbeitsmarkttest (falls erforderlich)
In einigen Fällen muss der Arbeitgeber eine Arbeitsmarktprüfung durchführen.
Bei diesem Verfahren muss der Arbeitgeber nachweisen, dass es vor Ort keine Arbeitskräfte gibt, die die Stelle besetzen können.
3. Petition des Arbeitgebers
Als Nächstes wird der Arbeitgeber einen Visumantrag bei der zuständigen Regierungsbehörde einreichen.
Wenn es sich zum Beispiel um die Vereinigten Staaten handelt, wird dies über die United States Citizenship and Immigration Services geschehen.
4. Genehmigung der Petition
Nachdem die Einwanderungsbehörde die Petition vom Arbeitgeber erhalten hat, wird sie diese prüfen.
Wenn sie die Bedingungen erfüllt, wird die Petition genehmigt.
5. Antrag auf ein Arbeitervisum
Sobald die Petition genehmigt ist, kann der ausländische Arbeitnehmer das Verfahren zur Beantragung des vom Arbeitgeber gesponserten Arbeitsvisums einleiten.
Dies kann über die jeweilige Botschaft oder das Konsulat des Heimatlandes des ausländischen Arbeitnehmers erfolgen.
6. Dokument einreichen
Wie bei der Beantragung jedes Visums muss der ausländische Arbeitnehmer die erforderlichen Dokumente einreichen.
Die Anforderungen sind von Land zu Land unterschiedlich, aber in der Regel gehören dazu das Stellenangebot und der Nachweis der Qualifikationen.
7. Visum-Interview
Es kann sein, dass der ausländische Arbeitnehmer im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für das Visum zu einem Gespräch in das Konsulat oder die Botschaft eingeladen wird.
Lesen Sie dazu unsere Tipps zum Visumgespräch.
8. Visum-Genehmigung
Sobald Ihr Antrag auf ein vom Arbeitgeber gesponsertes Arbeitsvisum genehmigt ist, kann Ihr Arbeitgeber die notwendigen Vorkehrungen treffen, um Sie ins Land zu bringen.
Dazu gehört auch die Buchung Ihres Flugtickets.
Übergang zum Daueraufenthalt
Viele Länder ermöglichen ausländischen Arbeitnehmern, die ein vom Arbeitgeber gesponsertes Arbeitsvisum besitzen, den Übergang zu einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung.
Die Voraussetzungen sind von Land zu Land unterschiedlich, aber in der Regel muss der ausländische Arbeitnehmer für einen bestimmten Zeitraum in dem Land leben und arbeiten.
In einigen Ländern muss der Arbeitnehmer bei demselben Arbeitgeber bleiben, ein bestimmtes Einkommensniveau erreichen und eine Zuverlässigkeitsüberprüfung bestehen.
Die Dauer des Aufenthalts ist je nach Land unterschiedlich.
Auch ein Wechsel des Arbeitgebers kann sich auf die Anspruchsberechtigung auswirken.
In einigen Fällen müssen Sie auch andere Anforderungen erfüllen, wie z. B. Sprachkenntnisse, Gesundheits- und Leumundsprüfungen usw.
FAQs zu vom Arbeitgeber gesponserten Arbeitsvisa
Können Sie mit dem vom Arbeitgeber gesponserten Visum Familienangehörige mitbringen?
Ja, viele Länder erlauben Inhabern von durch den Arbeitgeber gesponserten Arbeitsvisa, Familienangehörige mitzubringen.
Dies gilt in der Regel für Ehegatten und unterhaltsberechtigte Kinder, die ihr eigenes Visum beantragen müssen.
In einigen Ländern ist es ihnen erlaubt, eine Arbeit aufzunehmen.
Beachten Sie, dass die Regeln von Land zu Land unterschiedlich sind. Es ist daher wichtig, dass Sie sich über die spezifischen Visabestimmungen für das Land informieren, in dem Sie eine Arbeit aufnehmen werden.
Kann das vom Arbeitgeber gesponserte Visum verlängert werden?
Ja, vom Arbeitgeber gesponserte Arbeitsvisa können normalerweise verlängert werden.
Dazu muss der Arbeitgeber einen neuen Antrag stellen oder die Förderung bestätigen.
Um genehmigt zu werden, muss der Arbeitnehmer weiterhin die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, einschließlich Qualifikationsniveau und Beschäftigungsstatus.
Der Verlängerungsprozess ist je nach Land unterschiedlich und muss vor Ablauf des aktuellen Visums beginnen.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines vom Arbeitgeber gesponserten Visums?
Die Bearbeitungszeit für vom Arbeitgeber gesponserte Arbeitsvisa variiert je nach Land, Art des Visums und anderen Faktoren.
In der Regel dauert sie jedoch zwischen einigen Wochen und mehreren Monaten.
Unter Umständen können Sie eine beschleunigte Bearbeitung beantragen, allerdings gegen eine zusätzliche Gebühr.
Es ist wichtig, dass Sie das Visum beantragen, sobald Sie das Stellenangebot erhalten haben.